Traumaambulanzen in Deutschland

Eine Gewalttat zu erleben kann extrem belastend sein. Wer in Deutschland Opfer einer Gewalttat wird und psychische Folgestörungen erleidet, hat das Anrecht auf zeitnahe und unbürokratische Hilfe. Hier stehen die zahlreichen Traumaambulanzen, welche deutschlandweit zu finden sind, Betroffenen zur Verfügung. Ziel der psychotherapeutischen Behandlung in den Traumaambulanzen ist die Prävention weiterer Traumatisierungen und der Umgang mit den psychischen Folgen einer Gewalttat. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Traumaambulanz ist, dass Betroffene sie innerhalb von zwölf Monaten nach dem schädigenden Ereignis oder Kenntnis hiervon aufsuchen. Bei länger zurückliegenden Ereignissen, die zu einer akuten psychischen Belastung geführt haben, kann die Traumaambulanz innerhalb von zwölf Monaten nach Auftreten der akuten Krise ebenfalls aufgesucht werden. Betroffene erhalten bis zu 15 Sitzungen in der Traumaambulanz, Kinder und Jugendliche bis zu 18 Sitzungen. Besteht anschließend weiterer psychotherapeutischer Behandlungsbedarf, werden Betroffene auf weitere psychotherapeutische Behandlungsangebote verwiesen. Weitere Regelungen im Zusammenhang mit der Traumaambulanz enthält die Traumaambulanz-Verordnung. Diese regelt u. a., dass Leistungsberechtigte auf Wunsch spätestens fünf Werktage nach ihrer Kontaktaufnahme einen Termin zur Erbringung von Leistungen der Traumaambulanz erhalten. Die Sitzungen in einer Traumaambulanz werden durch das Soziale Entschädigungsrecht finanziert. Hierfür müssen die Betroffenen einen Antrag stellen. Die Angebote der Traumaambulanzen können jedoch bereits in Anspruch genommen werden, auch wenn die Finanzierung noch nicht restlich geklärt ist. Eine Überweisung vom Hausarzt wird jedoch nicht benötigt.

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