Unabhängig vom Sozialen Entschädigugnsrecht nach SGB XIV gibt es einige Stiftungen, Fonds und Vereine, die finanzielle Hilfe für Betroffene von Straftaten gewähren. Die meisten davon beziehen sich auf bestimmte Opfergruppen oder bestimmte Regionen. So gibt es Fonds die Leistungen für bestimmte Opfergruppen erbringen, die noch heute Beeinträchtigungen haben bzw. an den Folgewirkungen leiden.

Einige Bundesländer verfügen über Stiftungen und Opferfonds, die ergänzende finanzielle Zuwendungen an von Gewalttaten betroffene Personen leisten können.

Baden-Württemberg | Bayern | Hamburg   |   Hessen   |   Niedersachsen | Rheinland-Pfalz | Schleswig-Holstein

Der Weiße Ring e.V. gibt, neben der Beratung, Hilfeschecks aus, die eine kostenlose Erstberatung bei einer Anwält*in sowie einer Psycholog*in ebenso wie eine rechtsmedizinische Untersuchung ermöglichen. Auch finanzielle Unterstützung im Falle von tatbedingten (wirtschaftlichen) Notlagen können von dort gedeckt werden.

Weitere Informationen

Wer Opfer einer Gewalttat geworden ist, durch die er Schaden erlitten hat, kann möglicherweise durch das Soziale Entschädigungsrecht staatliche Leistungen erhalten. Details finden Sie hier.